DEN HÄR INFORMATIONEN ÄR TILLGÄNGLIG PÅ TYSKA OCH ENGELSKA

Länderwegweiser für Migrant*innen

Das Asylrecht gilt für Menschen, die ‚illegal‘ nach Österreich eingereist sind oder um Asyl bitten, nachdem sie legal in das Land eingereist sind. Man muss sich darum bewerben und einen langwierigen und zeitintensiven Prozess durchlaufen, wenn man einen Asylantrag stellt. Im Jahr 2018 waren 48% der Asylentscheidungen positiv und 42% waren negativ. Neben dem Asylantrag können Menschen auch subsidiären Schutz oder das Recht auf Aufenthalt erhalten.
Für alle Arten des Rechtsstatus muss der/die Bewerber*in eine Integrationsvereinbarung unterschreiben. Diese Vereinbarung definiert, was unternommen werden muss, um Sozialleistungen zu erhalten.
Bürger*innen anderer EWR-Staaten oder Menschen, die ‚legal‘ aus Drittstaaten immigriert sind, haben laut Aufenthaltsgesetz ein Bleiberecht. Das Aufenthaltsgesetzt beinhaltet ungefähr 20 verschiedene Arten des Rechtsstatus. EWR-Bürger*innen haben ein Bleiberecht ohne zusätzliche Erlaubnis von bis zu drei Monaten und eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich und ihre Familie selbst versorgen können. Sie müssen sich innerhalb von vier Monaten in Österreich registrieren.

*Alle Links, die mit www.oesterreich.gv.at/ beginnen, führen zu einer behördenübergreifenden Plattform, welche die österreichische Regierungsverwaltung betreibt. Falls einer dieser Links nicht funktionieren sollte, suchen Sie bitte nach dieser Plattform.

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann nur nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt in Österreich und einer Reihe weiterer Bedingungen erhalten werden.

In Abhängigkeit des Rechtsstatus können Migrant*innen unterschiedliche Personalausweise erhalten. Das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen ist zuständig für die Erteilung von Personalausweisen und – im Fall von Asyl – auch von Reisedokumenten:
http://www.bfa.gv.at/bundesamt/standorte/start.aspx

Wie man seinen Führerschein anerkennen lässt oder neu beantragt: Führerscheine von Bürger*innen europäischer Wirtschaftsräume sind grundsätzlich gültig in Österreich. Menschen anderer Länder müssen ihren Führerschein anerkennen lassen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/3/Seite.040500.html

Jede Person, die in Österreich lebt, muss eine Krankenversicherung haben. Verdient die Person mehr als 446€ (im Jahr 2019) im Monat, ist der/die Arbeitgeber*in für die Krankenversicherung zuständig. Ist die Person selbstständig oder verdient sie weniger als 446€ im Monat, ist sie selbst für die Krankenversicherung verantwortlich.

Asylsuchende, Menschen, denen Asyl gewährt wurde/die unter subsidiärem Schutz stehen/ein Bleiberecht mit Grundversorgung haben, sind automatisch versichert. Illegale Migrant*innen ohne Grundversorgung haben keine Versicherung.

Wenn Menschen eine Krankenversicherung haben, dann wird die grundlegende medizinische Versorgung von der Versicherung übernommen. In Abhängigkeit von der Versicherungsfirma, muss der/die Patient*in eine Zuzahlung leisten.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt vom Rechtsstatus ab. Während Asylsuchende einen sehr begrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt haben (nur in bestimmten Bereichen), bekommen sie vollen Zugang, sobald ihnen Asyl gewährt wurde. Das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt kann der Karte entnommen werden, die Menschen bekommen, nachdem sie einen bestimmten Aufenthaltstitel erlangt haben.

In Österreich müssen alle Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren in den Kindergarten, im Alter von sechs bis fünfzehn Jahren in die Schule gehen. Im Alter von 15 bis 18 Jahren müssen alle jungen Menschen eine Form der Bildung durchlaufen. Dies kann eine Schule sein, eine Berufsausbildung oder anderweitige Kurse. Für alle Arten von Schulen müssen Kinder eine gewisse Zeit im Voraus angemeldet werden.

Jungen Menschen, die bis zu ihrem 15. Lebensjahr keine österreichische Schule besucht haben, ist es nicht erlaubt danach noch die Schule zu besuchen. Sie können an Basisbildungskursen teilnehmen. Nach den Basisbildungskursen kann man an einer Prüfung teilnehmen (der Pflichtschulabschluss). Dieser erlaubt die Aufnahme einer Berufsausbildung oder die Fortsetzung der Schullaufbahn. Momentan dürfen Asylsuchende keine Berufsausbildung beginnen.

Um an einer österreichischen Universität studieren zu können, benötigt man ein Maturazeugnis. Um dieses Zeugnis zu erhalten, kann man in die Abendschule gehen. Im Fall vorangegangener Bildung oder beruflicher Erfahrung im entsprechenden Bereich, kann man sich einer Prüfung (der Studienberechtigungsprüfung) unterziehen, um Zugang zur Universität zu erhalten. Menschen, die ihre Matura bereits in einem anderen Land absolviert haben, können vorbereitende Kurse (den Vorstudienlehrgang) besuchen, bevor sie die Zulassung zur Universität erhalten.

Die gebräuchlichste Berufsausbildung wird ‚Lehre‘ genannt und besteht aus einer praktischen Ausbildung in einem Unternehmen oder einem speziellen Ausbildungszentrum und dem Besuch einer Berufsschule. Je nach gewähltem Beruf dauert die Ausbildung zwei bis vier Jahre.

Einige Organisationen bieten kostenlose Deutschkurse oder Sprachcafés an, um Deutsch zu üben.

Jede Art von Gewalt und Missbrauch ist verboten. Es existieren spezielle Gesetze, die Menschen schützen, welche mit einer gewaltbereiten Person in einem Haushalt zusammenleben. Es gibt Gesetze, die Menschen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und auf anderen Ebenen des Lebens schützen.

https://www.gewaltinfo.at/ (Bundeskanzleramt)

Country information guide

The asylum law refers to people who come to Austria “illegally” or ask for asylum after legal entry into the country. To get asylum people have to apply for it and run through a time consuming admission procedure. In 2018, 48% of asylum decisions were positive and 42% negative. In addition to seeking asylum, people might also obtain subsidiary protection or the right to remain.

For all legal status types the applicant has to sign an integration agreement. This agreement defines what has to be done to receive social services.

Citizens from other EEA countries or people who have “legally” migrated from third countries can stay according to the residence act. The residence act has about 20 different types of legal status. EEA citizens have the right to stay in Austria for three months without permission and unlimited right to stay if they can sustain themselves and their families at a certain level. They have to register in Austria within four months.

*All links starting with www.oesterreich.gv.at/ are leading to a platform provided by the Austrian Governmental Administration. In case any of those links should not work, please search this platform.

Austrian Citizenship can only be obtained after a minimum stay in Austria of 10 years and only if a number of requirements are met.

Depending on their status migrants receive different IDs. The BFA-Passcentre (Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen) is responsible for issuing IDs and - in case of asylum - also travel documents:

http://www.bfa.gv.at/bundesamt/standorte/start.aspx

how to validate your license or to obtain a new one: driving licenses of EEA citizens are generally valid in Austria. People from other countries have to acknowledge their driving license.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/139/Seite.1390000.html

Everyone living in Austria has to have a health insurance. If the person is employed for more than 446€ (in 2019) the employer is responsible for the health insurance. If the person is self employed or earns less than 446€ he or she is responsible for her health insurance.

Asylum seekers and people who have asylum, subsidiary protection or the right to remain with basic care are automatically insured. Illegal immigrants without basic care have no health insurance.

If people have health insurance, the basic medical care is paid for by the insurance. Depending on the insurance company the patient has to pay a patient's contribution.

In Austria all children have to got to Kindergarten from the age of 5 to 6 and to school from the age of 6 until the age of 15. From 15 to 18 all young people have to attend a form of education. This might be school, vocational training or different courses. For all types of school children have to be registered a certain time in advance.

Young people who were not at an Austrian school until the age of 15 are not allowed to attend school afterwards. They can attend basic education courses. After the basic education course people can take an exam (Pflichtschulabschluss) that entitles them to start an apprenticeship or continue with school. Asylum seekers are not allowed to start an apprenticeship at the moment.

For studying at an Austrian university people need an A-level-certificate. To obtain this certificate people might attend evening classes. In case of prior education or professional experience in the relevant field people might also take an exam (Studienberechtigungsprüfung) to get access to university.

People who have already taken their A-levels in another country can take preparatory classes (Vorstudienlehrgang) before admittance to university.

The most common vocational education is called “Lehre” and contains practical training in an enterprise or special apprenticeship centre and attendance at a vocational college. Depending on the chosen profession it takes two to four years to complete.

A number of organisations offer German courses for free or language cafés to practice German.

TOP