Das Asylrecht gilt für Menschen, die ‚illegal‘ nach Österreich eingereist sind oder um Asyl bitten, nachdem sie legal in das Land eingereist sind. Man muss sich darum bewerben und einen langwierigen und zeitintensiven Prozess durchlaufen, wenn man einen Asylantrag stellt. Im Jahr 2018 waren 48% der Asylentscheidungen positiv und 42% waren negativ. Neben dem Asylantrag können Menschen auch subsidiären Schutz oder das Recht auf Aufenthalt erhalten.
Für alle Arten des Rechtsstatus muss der/die Bewerber*in eine Integrationsvereinbarung unterschreiben. Diese Vereinbarung definiert, was unternommen werden muss, um Sozialleistungen zu erhalten.
Bürger*innen anderer EWR-Staaten oder Menschen, die ‚legal‘ aus Drittstaaten immigriert sind, haben laut Aufenthaltsgesetz ein Bleiberecht. Das Aufenthaltsgesetzt beinhaltet ungefähr 20 verschiedene Arten des Rechtsstatus. EWR-Bürger*innen haben ein Bleiberecht ohne zusätzliche Erlaubnis von bis zu drei Monaten und eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich und ihre Familie selbst versorgen können. Sie müssen sich innerhalb von vier Monaten in Österreich registrieren.
*Alle Links, die mit www.oesterreich.gv.at/ beginnen, führen zu einer behördenübergreifenden Plattform, welche die österreichische Regierungsverwaltung betreibt. Falls einer dieser Links nicht funktionieren sollte, suchen Sie bitte nach dieser Plattform.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann nur nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt in Österreich und einer Reihe weiterer Bedingungen erhalten werden.
In Abhängigkeit des Rechtsstatus können Migrant*innen unterschiedliche Personalausweise erhalten. Das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen ist zuständig für die Erteilung von Personalausweisen und – im Fall von Asyl – auch von Reisedokumenten:
http://www.bfa.gv.at/bundesamt/standorte/start.aspx
Wie man seinen Führerschein anerkennen lässt oder neu beantragt: Führerscheine von Bürger*innen europäischer Wirtschaftsräume sind grundsätzlich gültig in Österreich. Menschen anderer Länder müssen ihren Führerschein anerkennen lassen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/3/Seite.040500.html
Kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung für Asylsuchende:
Jede Person, die in Österreich lebt, muss eine Krankenversicherung haben. Verdient die Person mehr als 446€ (im Jahr 2019) im Monat, ist der/die Arbeitgeber*in für die Krankenversicherung zuständig. Ist die Person selbstständig oder verdient sie weniger als 446€ im Monat, ist sie selbst für die Krankenversicherung verantwortlich.
Asylsuchende, Menschen, denen Asyl gewährt wurde/die unter subsidiärem Schutz stehen/ein Bleiberecht mit Grundversorgung haben, sind automatisch versichert. Illegale Migrant*innen ohne Grundversorgung haben keine Versicherung.
Wenn Menschen eine Krankenversicherung haben, dann wird die grundlegende medizinische Versorgung von der Versicherung übernommen. In Abhängigkeit von der Versicherungsfirma, muss der/die Patient*in eine Zuzahlung leisten.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt vom Rechtsstatus ab. Während Asylsuchende einen sehr begrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt haben (nur in bestimmten Bereichen), bekommen sie vollen Zugang, sobald ihnen Asyl gewährt wurde. Das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt kann der Karte entnommen werden, die Menschen bekommen, nachdem sie einen bestimmten Aufenthaltstitel erlangt haben.
In Österreich müssen alle Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren in den Kindergarten, im Alter von sechs bis fünfzehn Jahren in die Schule gehen. Im Alter von 15 bis 18 Jahren müssen alle jungen Menschen eine Form der Bildung durchlaufen. Dies kann eine Schule sein, eine Berufsausbildung oder anderweitige Kurse. Für alle Arten von Schulen müssen Kinder eine gewisse Zeit im Voraus angemeldet werden.
Jungen Menschen, die bis zu ihrem 15. Lebensjahr keine österreichische Schule besucht haben, ist es nicht erlaubt danach noch die Schule zu besuchen. Sie können an Basisbildungskursen teilnehmen. Nach den Basisbildungskursen kann man an einer Prüfung teilnehmen (der Pflichtschulabschluss). Dieser erlaubt die Aufnahme einer Berufsausbildung oder die Fortsetzung der Schullaufbahn. Momentan dürfen Asylsuchende keine Berufsausbildung beginnen.
Um an einer österreichischen Universität studieren zu können, benötigt man ein Maturazeugnis. Um dieses Zeugnis zu erhalten, kann man in die Abendschule gehen. Im Fall vorangegangener Bildung oder beruflicher Erfahrung im entsprechenden Bereich, kann man sich einer Prüfung (der Studienberechtigungsprüfung) unterziehen, um Zugang zur Universität zu erhalten. Menschen, die ihre Matura bereits in einem anderen Land absolviert haben, können vorbereitende Kurse (den Vorstudienlehrgang) besuchen, bevor sie die Zulassung zur Universität erhalten.
Die gebräuchlichste Berufsausbildung wird ‚Lehre‘ genannt und besteht aus einer praktischen Ausbildung in einem Unternehmen oder einem speziellen Ausbildungszentrum und dem Besuch einer Berufsschule. Je nach gewähltem Beruf dauert die Ausbildung zwei bis vier Jahre.
Einige Organisationen bieten kostenlose Deutschkurse oder Sprachcafés an, um Deutsch zu üben.
- Beschreibung des österreichischen Bildungssystems des OeAD
https://www.bildungssystem.at/ - Beschreibung verschiedener Berufe des österreichischen Arbeitsmarktservice:
https://www.berufslexikon.at/
Zentrale Beratung für grundlegende Bildung und Lesekompetenz, kostenloser Anruf unter: 0800 244 800
Asylsuchende haben das Recht auf Grundversorgung. Menschen, denen Asyl gewährt wurde, bekommen eine Mindestsicherung. Menschen mit subsidiärem Schutz bekommen entweder eine Grundversorgung oder eine Mindestsicherung, je nachdem in welcher Region sie leben. Menschen mit Bleiberecht bekommen entweder eine Grundversorgung oder gar keine Unterstützung. Personen, die nach dem Aufenthaltsgesetz in Österreich leben, haben in der Regel keinen Zugang zu finanzieller Unterstützung.
Jede Art von Gewalt und Missbrauch ist verboten. Es existieren spezielle Gesetze, die Menschen schützen, welche mit einer gewaltbereiten Person in einem Haushalt zusammenleben. Es gibt Gesetze, die Menschen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und auf anderen Ebenen des Lebens schützen.
https://www.gewaltinfo.at/ (Bundeskanzleramt)
Förderung für Gartenprojekte kann auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gefunden werden. Gemeinden, Bezirke, Bundesländer und die nationale Regierung haben unterschiedliche Fördersysteme und Abteilungen, die zu einem Projekt passen könnten – zum Beispiel Integration/Inklusion, umweltbezogene Bildung, Stadtplanung. Lokale und nationale Nicht-Regierungs-Organisationen könnten gute Partner für Gartenprojekte sein.